Menschen mit Einschränkungen (Blindheit, Sehbehinderungen, Bewegungseinschränkungen, chronische Krankheiten) nutzen heute das Internet überdurchschnittlich. Ähnlich sieht es bei älteren Menschen aus. Sie waren häufig in jüngeren Jahren bereits computeraffin(er).
Damit diese Menschen als wichtige Zielgruppe mit dem Medium Internet arbeiten kann, müssen Internetpräsenzen barrierefrei gestaltet (programmiert) sein. Barrierefrei bedeutet dabei, dass Menschen mit Einschränkungen ohne besonderen Aufwand und vor allem ohne fremde Hilfe die Angebote nutzen können. Nur so wird der Forderung nach Selbstbestimmung und selbstständigem Leben entsprochen.
Wir machen Ihre Internetpräsenz barrierefrei
Was bedeutet ein barrierefreier Internetauftritt konkret?
Hinter dem Grundkonzept der Barrierefreiheit steht das sogenannte „Mehr-Sinne-Prinzip“ oder auch „Mehr-Kanal-Prinzip“. Das bedeutet zum Beispiel, dass Internetseiten nicht ausschließlich über die Computer-Maus bedienbar sein dürfen, dass Texte vorlesbar sind, dass Bilder mit Alternativtexten versehen wurden und Videos Untertitel haben. Auch die Schriftgröße und der Kontrast müssen einstellbar sein. Darüber hinaus sollte die Struktur und Menüführung einfach gehalten und Texte in leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. Eine umfangreiche Suchfunktion sorgt dafür, dass Inhalte schnell gefunden werden können.
Barrierefreie Internetpräsenzen bauen auf vier Säulen auf:
Wahrnehmbarkeit
Alle Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen wahrnehmbar sein (auch für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose).
Bedienbarkeit
Die Benutzeroberfläche muss vollständig bedienbar sein – nicht nur ausschließlich per Mausbedienung.
Verständlichkeit
Alle Inhalte müssen verständlich sein. (Leichte Sprache, Untertitel/Gebärdensprache, Vorlesesoftware)
Robustheit
Inhalte müssen auch bei Änderung der Technologie verfügbar bleiben.
Barrierefreiheit verpflichtend für öffentliche Webseiten.
Für öffentliche Internetseiten ist Barrierefreiheit seit 2006 verpflichtend.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die in 2011 erlassene Verordnung BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet öffentliche Verwaltungen, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen Informationen und Angebote aller öffentlicher Stellen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Immer häufiger bieten auch kulturelle Einrichtungen und kirchliche Träger ihre Webseiten barrierefrei an.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die in 2011 erlassene Verordnung BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet öffentliche Verwaltungen, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Menschen mit Behinderungen müssen Informationen und Angebote aller öffentlicher Stellen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Immer häufiger bieten auch kulturelle Einrichtungen und kirchliche Träger ihre Webseiten barrierefrei an.
Barrierefreie Webseiten umsetzen:
- Umsetzung einer barrierefreien Internetpräsenz
- inkl. barrierefreie Konzeption
- Programmierung nach BITV
- Prüfung der Seiteninhalte nach Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 Webstandards